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Artemisia Annua Verzehrempfehlung?

Leider dürfen wir als Händler keine offiziellen Verzehrempfehlungen oder Dosierungen für Artemisia Annua Produkte abgeben, da der Inhaltsstoff Artemisia Annua nicht als Nahrungsergänzungsmittel / Lebensmittel deklariert ist. Dies hat folgenden Hintergrund:

Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden. Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU. Bei unserem Artemisia Annua handelt es sich demnach um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.

Dennoch verwenden viele Kunden nach wie vor die Artemisia Annua Produkte mit entsprechend positiver Resonanz. Fragen Sie hierzu auch Ihre ÄrztIn oder HeilpraktikerIn.
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