-
Kontaktinformationen des Herstellers
BAFOXX UG (haftungsbeschränkt), An den Speichern 4, D-48157 Münster
E-Mail: support@bafoxx.com
-
Frei von unerwünschtem Gedöns.
Wir verwenden in unseren Rohstoffen / Extrakten keine künstlichen Zusatzstoffe. Wir verwenden aus Prinzip keine Gelatine, kein Magnesiumstearat oder mikrokristalline Cellulose. Die Kapselhülle ist rein pflanzlich. Unsere Produkte sind ohne Konservierungsmittel, Gentechnik, Aromen und Farbstoffe.
-
Deutsche Markenqualität.
Die Pflanzenextrakte werden unter kontrollierten Bedingungen extrahiert und haben Analysezertifikate, welche bei jeder Charge von uns geprüft werden. Sie sind mikrobiologisch einwandfrei und frei von Schwermetallen. Die Kapseln werden nach höchsten deutschen und europäischen Produktionsstandards allein in Deutschland abgefüllt.
-
Gesundheitliche Aspekte sekundärer Pflanzenstoffe.
Vielen Pflanzenextrakten und sekundären Pflanzenstoffen wird eine Vielzahl von positiven Eigenschaften zugeschrieben. Sie sind im Interesse vieler Studien und Forschungen. Aufgrund der in der EU geltenden Health Claims Verordnung ist es uns leider nicht gestattet, gesundheitsbezogene Angaben zu den möglichen Wirkungsweisen zu machen. Wir empfehlen die Internetrecherche und Beratung durch eine Apotheke oder einen Heilpraktiker.
-
Sicherheitshinweis bzgl. der eigenen Weiterverwendung
Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.Bei unserem Artemisia Annua Extrakt handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.
Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff (Extrakt 30:1), welcher in Kapseln zu je 450 mg einzeln portioniert ist. Ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr und nicht nicht zum Verzehr geeignet.
Die Kapseln lassen sich leicht öffnen und der Inhalt lässt sich bestimmungsgemäß in Naturkosmetik (selber anrühren) weiterverwenden. Artemisia wird u.a. auch traditionell als Räucherwerk (kräftig aromatisch und leicht süßlicher Duft) verwendet. Die Kapselhülle ist rein pflanzlich und kann daher zum Räuchern verwendet werden.
Artemisia Annua eignet sich u.a. auch als Badezusatz oder für Kompressen.
Lagerung: Gut verschlossen, kühl, trocken und dunkel lagern.
Artemisia Annua Extrakt 30:1, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (rein pflanzliche Dosierungs- und Räucherkapsel)