Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff (Extrakt 30:1) 54 g, welcher in Kapseln zu je 450 mg einzeln portioniert ist. Ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr und nicht nicht zum Verzehr geeignet.
Die Kapseln lassen sich leicht öffnen und der Inhalt lässt sich bestimmungsgemäß weiterverwenden. Artemisia wird u.a. traditionell als Räucherwerk genutzt.