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Artemisia Beifuß Extrakt Kapseln 5% Artemisinin

€36,95
€56,41 100 pro  g

Gemeiner Beifuss - Artemisia Vulgaris, das "Sonnenwendkraut".

Artemisia Vulgaris ist eine nahe Verwandte von Artemisia Annua, und war bereits den Germanen als Heilpflanze bekannt. Zu den wichtigsten Inhaltsstoffen des Gemeinen Beifußes zählen die sog. Sesquiterpenlactone; es handelt sich hierbei um wertvolle Bitterstoffe. Das Kraut enthält zudem ätherische Öle mit den Hauptbestandteilen Kampfer und Thujon. Das Besondere an unserem Artemisia Vulgaris Extrakt: Es handelt sich um ein Nahrungsergänzungsmittel und es enthält 5% Artemisinin.

Unser Artemisia Beifuß Extrakt

  • enthält 120 leicht schluckbare Kapseln mit natürlichen 33: 1 Extrakt aus dem Gemeinen Beifusskraut.
  • ausgewogener Wirkstoffgehalt mit 5% Artemisinin.
  • besteht zu 100% aus natürlichen Zutaten und ist rein pflanzlich.
  • ist frei von Ethanol sowie künstlichen Zusatzstoffen, wie z.B. Magnesiumstearat, Konservierungsstoffe o.ä.
  • wird regelmäßig geprüft und ist mikrobiologisch einwandfrei und frei von Schwermetallen.
  • wird nach höchsten deutschen und europäischen Produktionsstandards in Deutschland abgefüllt. 

 

Verzehrempfehlung:

Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise verwendet werden.

Aufbewahrung:

Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25° C.

Warnhinweise:

WÄHREND SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT NICHT ANWENDEN! Beifuß zählt zur Familie der Korbblütler, bei Allergie auf Korbblütler nicht anwenden.

Artemisia Vulgaris Extrakt 33:1 - davon 5% Artemisinin, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (rein pflanzliche Kapselhülle)

Wir verwenden zu 100% natürliche Inhaltsstoffe. Unsere Kosmetikprodukte sind frei von Aromen, Silikonen, Parabenen und Mikroplastik. Sofern wir Kapselhüllen verwenden, sind diese rein pflanzlich.
Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands in 2 - 3 Werktagen. Versandkosten und Lieferzeiten innerhalb der EU. hier klicken
Wir bieten dir eine 60 Tage Zufriedenheitsgarantie. Solltest du mit dem Produkt nicht zufrieden sein, dann erstatten wir dir dein Geld zurück, ohne wenn und aber. Hier findest du die Garantiebedingungen.

Artemisia Beifuß Extrakt Kapseln 5% Artemisinin

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Nur die beste Qualität!

  • Kontaktinformationen des Herstellers

    BAFOXX UG (haftungsbeschränkt), An den Speichern 4, D-48157 Münster

    E-Mail: support@bafoxx.com

  • Frei von unerwünschtem Gedöns.

    Wir verwenden in unseren Rohstoffen / Extrakten keine künstlichen Zusatzstoffe. Wir verwenden aus Prinzip keine Gelatine, kein Magnesiumstearat oder mikrokristalline Cellulose. Die Kapselhülle ist rein pflanzlich. Unsere Produkte sind ohne Konservierungsmittel, Gentechnik, Aromen und Farbstoffe.

  • Deutsche Markenqualität.

    Die Pflanzenextrakte werden unter kontrollierten Bedingungen extrahiert und haben Analysezertifikate, welche bei jeder Charge von uns geprüft werden. Sie sind mikrobiologisch einwandfrei und frei von Schwermetallen. Die Kapseln werden nach höchsten deutschen und europäischen Produktionsstandards allein in Deutschland abgefüllt.

  • Gesundheitliche Aspekte sekundärer Pflanzenstoffe.

    Vielen Pflanzenextrakten und sekundären Pflanzenstoffen wird eine Vielzahl von positiven Eigenschaften zugeschrieben. Sie sind im Interesse vieler Studien und Forschungen. Aufgrund der in der EU geltenden Health Claims Verordnung ist es uns leider nicht gestattet, gesundheitsbezogene Angaben zu den möglichen Wirkungsweisen zu machen. Wir empfehlen die Internetrecherche und Beratung durch eine Apotheke oder einen Heilpraktiker.

  • Sicherheitshinweis bzgl. der eigenen Weiterverwendung

    Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
    Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.

    Bei unserem Artemisia Annua Extrakt handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.