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Artemisia Annua Extrakt Pulver 10% Artemisinin

€42,95
€42,95 100 pro  g

Einjähriger Beifuss - Das (un-)bekannte Kraut und Gegenstand des Nobelpreises.

Artemisia Annua ist sehr gut erforscht. Es konnten bislang 245 verschiedene Wirkstoffe isoliert und nachgewiesen werden. Im Jahr 2015 ging der Nobelpreis für Medizin an die Chinesin Youyou Tu für ihre Entdeckung des sekundären Pflanzenstoffs Artemisinin in der Artemisia-Pflanze.

Unser Artemisia Annua Extrakt

  • enthält 100g natürlichen 30: 1 Extrakt aus dem einjährigen Beifusskraut.
  • hoher Wirkstoffgehalt mit 10% Artemisinin.
  • besteht zu 100% aus natürlichen Zutaten und ist rein pflanzlich.
  • ist frei von Ethanol sowie künstlichen Zusatzstoffen, wie z.B. Magnesiumstearat, Konservierungsstoffe o.ä.
  • wird regelmäßig geprüft und ist mikrobiologisch einwandfrei und frei von Schwermetallen.
  • wird nach höchsten deutschen und europäischen Produktionsstandards in Deutschland abgefüllt. 

Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff (Extrakt 30:1) 100 g, welcher unverkapselt ist. Der Extrakt hat einen hohen Anteil Artemisinin von 10%.

Ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr und nicht nicht zum Verzehr geeignet.

Der Extrakt lässt sich leicht dosieren und der Inhalt lässt sich bestimmungsgemäß weiterverwenden. Artemisia wird u.a. traditionell als Räucherwerk verwendet.

Gut verschlossen, kühl, trocken und dunkel lagern.

Warnhinweise: Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. WÄHREND SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT NICHT ANWENDEN! Beifuß zählt zur Familie der Korbblütler, bei Allergie auf Korbblütler nicht anwenden.

Artemisia Annua Extrakt 33:1 100g - davon 10% Artemisinin.

Wir verwenden zu 100% natürliche Inhaltsstoffe. Unsere Kosmetikprodukte sind frei von Silikonen, Parabenen und Mikroplastik. Sofern wir Kapselhüllen verwenden, sind diese rein pflanzlich.
Versandkostenfreie Lieferung in Deutschland innerhalb von 2 - 3 Werktagen. Versandkosten und Lieferzeiten innerhalb der EU. hier klicken
Wir bieten Dir eine 60 Tage Zufriedenheitsgarantie. Solltest Du mit dem Produkt nicht zufrieden sein, dann erstatten wir Dir Dein Geld zurück, ohne wenn und aber. Hier findest Du die Garantiebedingungen. hier klicken.

Artemisia Annua Extrakt Pulver 10% Artemisinin

€42,95
€42,95 100 pro  g

Nur die beste Qualität!

  • Frei von unerwünschtem Gedöns.

    Wir verwenden in unseren Rohstoffen / Extrakten keine künstlichen Zusatzstoffe. Wir verwenden aus Prinzip keine Gelatine, kein Magnesiumstearat oder mikrokristalline Cellulose. Die Kapselhülle ist rein pflanzlich. Unsere Produkte sind ohne Konservierungsmittel, Gentechnik, Aromen und Farbstoffe.

  • Deutsche Markenqualität.

    Die Pflanzenextrakte werden unter kontrollierten Bedingungen extrahiert und haben Analysezertifikate, welche bei jeder Charge von uns geprüft werden. Sie sind mikrobiologisch einwandfrei und frei von Schwermetallen. Die Kapseln werden nach höchsten deutschen und europäischen Produktionsstandards allein in Deutschland abgefüllt.

  • Gesundheitliche Aspekte sekundärer Pflanzenstoffe.

    Vielen Pflanzenextrakten und sekundären Pflanzenstoffen wird eine Vielzahl von positiven Eigenschaften zugeschrieben. Sie sind im Interesse vieler Studien und Forschungen. Aufgrund der in der EU geltenden Health Claims Verordnung ist es uns leider nicht gestattet, gesundheitsbezogene Angaben zu den möglichen Wirkungsweisen zu machen. Wir empfehlen die Internetrecherche und Beratung durch eine Apotheke oder einen Heilpraktiker.

  • Hinweis bzgl. der eigenen Weiterverwendung

    Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
    Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.

    Bei unserem Artemisia Annua Extrakt handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.